Das Coronavirus hält uns nach wie vor im Griff. Wenn auch die Tendenz zeigt, dass die Zahlen langsam sinken (Stand: 22.01.2021), so befinden wir uns zunächst bis zum 14. Februar im Lockdown. Wir sind froh, dass die Landesregierung es den Kirchen erlaubt, unter strengen Hygienevorschriften Gottesdienste zu feiern. Zum 25. Januar 2021 trat eine neue Corona-Schutzverordnung in NRW in Kraft, die diese Vorschriften noch einmal verschärft.
- Es ist zwingend notwendig, sich beim Betreten der Kirche die Hände zu desinfizieren.
- Der Mindestabstand von 1,5 m zwischen einzelnen Personen ist einzuhalten. Nur Personen, die dauerhaft in einem Haushalt leben, dürfen zusammensitzen.
- Es besteht während des gesamten Aufenthaltes in der Kirche Maskenpflicht. Neu ist, dass nur noch medizinische Masken bzw. FFP2-Masken erlaubt sind. Personen, die nicht im Besitz solch einer Maske sind, dürfen nicht am Gottesdienst teilnehmen!
- Sollten alle Sitzplätze belegt sein, so können keine weiteren Gläubige am Gottesdienst teilnehmen.
Viele ehrenamtliche Ordnerinnen und Ordner helfen uns, die strengen Vorgaben einzuhalten. Ich bitte alle Gläubigen sehr herzlich, den Anweisungen der Ordner zu folgen. Das Ordnungsamt wird die Gottesdienste bzw. die Hygienevorschriften stichprobenartig kontrollieren.
Jede Zusammenkunft ist und bleibt eine Gefahrenquelle, gerade auch angesichts der unklaren Verbreitung des mutierten Virus. Die Entscheidung einen Gottesdienst mitzufeiern, kann nur jeder einzelne für sich treffen. Ich bitte aber noch einmal alle Personen, die zu einer Risikogruppe gehören, sehr herzlich, es sich sehr gut zu überlegen, am Gottesdienst teilzunehmen. Die Online-Angebote aus unserer Pfarrkirche und die vielen Fernsehgottesdienste sind eine gute Alternative.
Bleiben Sie behütet und gesund!
Ihr Pastor Markus Thoms