Seit dem 9. Juli gibt es in der Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen die neue Inzidenzstufe 0 mit einer 7-Tages-Inzidenz von höchstens 10.
Wenn sowohl im Kreis als auch im Land NRW die Inzidenzstufe bei 0 liegt – was im Moment der Fall ist – gelten nach Mitteilung des Generalvikars für Gottesdienste folgende Lockerungen:
- Der Gemeindegesang ist erlaubt, die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m wird lediglich empfohlen.
- Die Maskenpflicht in Innenräumen entfällt. Masken können natürlich freiwillig getragen werden.
- Die Rückverfolgbarkeit entfällt.
Somit können in St. Anna und St. Josef die Plätze beim Besuch des Gottesdienstes wieder frei gewählt werden – der Ordnerdienst entfällt.
Für die Nutzung von Pfarrheimen und die Arbeit und Angebote von Gruppen, Vereinen und Verbänden entfallen in Inzidenzstufe 0 alle Einschränkungen.
Der Generalvikar bittet dennoch um verantwortliches Handeln.
Sollte die Inzidenzstufe steigen, passen wir die Schutzmaßnahmen wieder an.