Nach derzeitigem Stand werden wir die Weihnachtsgottesdienste so feiern, wie sie in der Gottesdienstordnung angekündigt sind. Alle Gottesdienste werden unter Beachtung der Vorgaben der Coronaschutzverordnung und der mit der Staatskanzlei abgesprochenen kircheninternen Regeln gefeiert:
- Der Mindestabstand wird eingehalten.
- Es besteht die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung (auch bei Gottesdiensten im Außenbereich), ausgenommen sind Zelebranten, liturgische Dienste, Lektoren sowie Sängerinnen und Sänger.
- Die Teilnehmerzahl ist begrenzt: Im Kirchenraum auf die Zahl, die unter Berücksichtigung der Mindestabstände zulässig ist. Grundsätzlich ist die Teilnehmerzahl auf 250 im Innenbereich (auch in Turnhallen, Zelten, Reithallen etc.) und auf 500 im Außenbereich begrenzt.
- Die Rückverfolgbarkeit wird gewährleistet.
Diese Vereinbarung haben wir hier vor Ort noch einmal mit dem Ordnungsamt der Gemeinde Neuenkirchen abgestimmt. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Entscheidung, an einem Gottesdienst in dieser Zeit teilzunehmen, einzig und allein diejenigen treffen, die einen Gottesdienst besuchen möchten! Es besteht die Möglichkeit, alle Gottesdienste, die in der Pfarrkirche St. Anna gefeiert werden, über den Livestream mitzufeiern. Dieses Angebot richtet sich vor allem auch an diejenigen, die zur Risikogruppe gehören. Machen Sie davon Gebrauch! Sollten die Behörden weitergehende Maßnahmen anordnen, werden wir diese selbstverständlich und konsequent, wie wir es in der letzten Zeit ständig gemacht haben, umsetzen.